Pflegereform 2027: Was sich für Familien ändern soll.
⚠️ Wichtig: Noch kein geltendes Recht
Ab dem 1. Januar 2027 ändert das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Abrechnung im Haushalt radikal. Viele Pflegedienste bieten Ihnen ab Januar Pflege und Hauswirtschaft über ein und dieselbe Firma an. Was bequem klingt, hat ab 2027 einen massiven Haken: Jede Putz- oder Einkaufsstunde wird direkt von Ihrem wertvollen Pflegesachleistungsbudget abgezogen. Das Geld fehlt Ihnen sofort bei der täglichen Körperpflege oder der medizinischen Versorgung! Zudem verfallen die neuen 175 Euro Sozialraumbudget komplett, da reine Pflegedienste darauf keinen Zugriff haben.
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen – und er hat es in sich. Ab 2027 sollen Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel in vier neue Budgets überführt werden. Die Nominalbeträge steigen – aber unterm Strich bleibt vielen Familien weniger als heute.
Das Wichtigste in Kürze:
- ✓Entlastungsbudget ersetzt Pflegegeld: Höhere Nominalbeträge, aber mehr Leistungen müssen daraus bezahlt werden
- ✓Neue PG 2/3: In den ersten 3 Monaten nur 50 % des Entlastungsbudgets
- ✓Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll komplett gestrichen werden – kein Budget mehr für Haushaltshilfe
- ✓Strengere Begutachtung: Für Neuzugänge – bestehende Pflegegrade genießen Bestandsschutz
- ✓Pflegeheim: Leistungszuschlag wird um je 6 Monate gestreckt – höchste Stufe erst nach 4,5 statt 3 Jahren
- ✓Inkrafttreten: Der Großteil zum 1. Januar 2027 – das Kabinett hat am 30. September 2026 zugestimmt, Bundestag und Bundesrat fehlen noch
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen – und er hat es in sich. Ab 2027 sollen Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel in vier neue Budgets überführt werden. Die Nominalbeträge steigen – aber unterm Strich bleibt vielen Familien weniger als heute.
In diesem Artikel erklären wir, was geplant ist, was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert und was Sie jetzt tun sollten.
⚠️ Wichtig: Noch kein geltendes Recht
Alle Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf des PNOG, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat (Stand: Oktober 2026). Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden – bis zur Verabschiedung können sich Details ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neues gibt.
Warum kommt die Pflegereform 2027?
Die Pflegeversicherung steckt in einer Finanzierungskrise. Für 2027 wird ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet – bis 2030 könnte die Lücke auf über 17 Milliarden Euro anwachsen. Die Gründe: immer mehr Pflegebedürftige (aktuell über 6 Millionen), steigende Kosten in der ambulanten und stationären Pflege und fehlende Fachkräfte.
Das PNOG soll einen Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abdecken – durch eine Mischung aus Einsparungen, Umschichtungen und zusätzlichen Einnahmen. Was bei früheren Reformen wie dem PUEG 2023/2024 noch moderat war, wird jetzt ein grundlegender Umbau.
Die Pflegereform 2027: Vier neue Budgets statt Einzelleistungen
Kern der Reform ist das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die bisherigen Einzelansprüche (Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel) werden zu vier neuen, übersichtlichen Budgets zusammengeführt:
- Entlastungsbudget:
Führt das bisherige Pflegegeld, die Verhinderungspflege (anteilig) und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zusammen. Es bietet höhere Nominalbeträge, allerdings müssen künftig auch mehr Ausgaben daraus bestritten werden. - Sachleistungsbudget:
Umfasst die klassischen Pflegesachleistungen für die professionelle Pflege durch Fachkräfte. Dieses Budget bleibt weitgehend wie gewohnt bestehen. - Sozialraumbudget:
Ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag (131 €). Ab dem 1. Januar 2027 stehen Ihnen hier bis zu 175 € im Monat ab Pflegegrad 2 zur Verfügung (für Pflegebedürftige unter 25 Jahren sogar bis zu 300 €). Dieses Geld ist streng zweckgebunden für anerkannte Alltagsangebote und Haushaltshilfen. - Vollstationäres Budget:
Ersetzt die bisherige stationäre Sachleistung und ist exklusiv für die Versorgung im Pflegeheim vorgesehen.
Was sich für Pflegegrad 1 ab 2027 ändert
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind von der neuen Reform besonders stark betroffen. Hier fallen wichtige finanzielle Stützen weg:
- Entlastungsbetrag wird komplett gestrichen: Der Entlastungsbetrag von bisher 131 € im Monat soll für den Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen. Eine Abrechnung von Haushalts- oder Alltagshilfe über die Pflegekasse ist in diesem Grad ab Januar 2027 nicht mehr möglich.
- Kein Pflegegeld, keine Verhinderungspflege: Hier bleibt alles wie bisher – diese Leistungen gab es in Pflegegrad 1 noch nie und wird es auch künftig nicht geben.
- Unser Rat – Höherstufung prüfen: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen aktuell Pflegegrad 1 haben, aber im Alltag merken, dass der Unterstützungsbedarf gewachsen ist, sollten Sie dringend und zeitnah einen Antrag auf Höherstufung auf Pflegegrad 2 stellen. Da ab 2027 strengere Kriterien bei der Begutachtung gelten sollen, ist jetzt der beste Zeitpunkt für eine Überprüfung!
Strengere Einstufung ab 2027 – aber umfassender Bestandsschutz
Die geplante Reform sieht vor, die Begutachtungskriterien für Neuzugänge enger zu fassen. Die seit 2017 geltenden Kriterien, welche die Zahl der Pflegebedürftigen stark ansteigen ließen, sollen im Zuge des neuen Gesetzes korrigiert werden. Ziel der Bundesregierung ist es, dadurch bereits im Jahr 2027 rund 1,3 Milliarden Euro einzusparen – bis zum Jahr 2030 sogar bis zu 4,2 Milliarden Euro. Für Betroffene bedeutet das, dass es künftig schwerer wird, erstmalig in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden.
Gute Nachrichten: Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade
Wer bereits jetzt einen Pflegegrad besitzt, muss sich jedoch keine Sorgen machen. Für Sie gilt ein umfassender Bestandsschutz. Bestehende Einstufungen werden durch die Reform nicht rückwirkend überprüft, gekürzt oder geändert. Die neuen, strengeren Kriterien des Medizinischen Dienstes gelten ausschließlich für Neuzugänge und Erstanträge ab dem Inkrafttreten im Jahr 2027.
Was Sie jetzt tun sollten
- Pflegegrad noch nicht beantragt? Nicht warten. Wer vor dem Inkrafttreten der Reform offiziell eingestuft wird, profitiert voll vom Bestandsschutz und den heutigen, meist noch großzügigeren Begutachtungskriterien. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, wir unterstützen Sie gerne beim Erstantrag.
- Pflegegrad 1? Höherstufung auf Pflegegrad 2 prüfen – vor der Reform. Ab 2027 verliert Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag komplett. Das bedeutet, dass ab Januar kein Budget mehr für eine Haushaltshilfe über die Kasse bereitsteht. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie weiterhin das volle neue Sozialraumbudget.
- Leistungen jetzt nutzen: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel konsequent ausschöpfen. Nutzen Sie die verbleibenden Monate, bevor sich die Spielregeln und Ansparmöglichkeiten im neuen Jahr ändern.
- Ruhe bewahren und vorsorgen: Das Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht final verabschiedet. Einzelne Details können sich im parlamentarischen Prozess noch verschieben. Gut vorbereitet zu sein und die eigenen Budgets rechtzeitig zu sichern, schadet jedoch nie.
Was die Reform 2027 für Everyday Bee und Sie bedeutet
Egal wie die Gesetzgebung am Ende im Detail aussieht: Everyday Bee bleibt Ihr verlässlicher und staatlich anerkannter Partner für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung mit Pflegegrad in Iserlohn und ganz NRW. Unsere Dienstleistungen – von der gründlichen Wohnungsreinigung über Einkäufe und Begleitungen bis hin zur liebevollen Gesellschaft – sind auch nach dem 1. Januar 2027 voll über die neuen Budgets finanzierbar. Unser Stundensatz beträgt 38,00 € inklusive sämtlicher Kosten.
Wichtige Änderung der Pflegereform 2027 im Überblick:
Nach aktuellem Stand wird der bisherige Entlastungsbetrag ab dem 01.01.2027 für die Pflegegrade 2 bis 5 durch das neue Sozialraumbudget von 175 € pro Monat ersetzt. Hiermit erhalten Sie bei uns künftig 4 volle Stunden garantierte Hilfe pro Monat, die Sie völlig individuell und flexibel einsetzen können.
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Anbieterwechsel:
Klassische ambulante Pflegedienste dürfen die reine Hauswirtschaft ab 2027 gesetzlich nicht mehr über dieses neue Sozialraumbudget abrechnen . Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe weiterhin über einen reinen Pflegedienst ohne spezialisierten Kooperationspartner laufen lassen, wird dieses Geld direkt von Ihrem wertvollen Pflegesachleistungsbudget abgezogen oder greift Ihr privates Pflegegeld an! Zudem verfallen die 175 € vom Staat jeden Monat ungenutzt . Sollten Sie aktuell in dieser Situation sein, empfehlen wir Ihnen einen rechtzeitigen Wechsel zu uns, um Ihre Ansprüche vollkommen abzusichern.
Die vollumfängliche Absicherung: Unser Pflege-Bündnis aus einer Hand
Für alle Klienten, die professionelle Pflege und herzliche Hauswirtschaft weiterhin bequem aus einer Hand erhalten möchten, bieten wir die perfekte, zukunftssichere Gesamtlösung. Durch unsere langjährige, enge Kooperation mit unserem pflegerischen Partnerbetrieb sichern wir Ihre Versorgung lückenlos ab – ohne die typischen Nachteile klassischer Anbieter:
- Optimal aufgeteilte Budgets ohne Verluste: Im Hintergrund trennen wir die Abrechnung exakt nach den neuen gesetzlichen Vorgaben. Die professionelle medizinische Versorgung läuft über das Sachleistungsbudget des Pflegedienstes, während Ihre Hauswirtschaft über das Sozialraumbudget von Everyday Bee finanziert wird . Ihr Pflegegeld bleibt unangetastet, und Ihrre Unterstützung garantiert!
- Kein bürokratischer Mehraufwand: Sie müssen sich nicht mit zwei verschiedenen Firmen auseinandersetzen oder doppelten Papierkram befürchten. Wir koordinieren die gesamte Verwaltung und Antragsstellung intern für Sie.
- Perfekt abgestimmte Betreuung: Ein großes, vernetztes Team spricht sich für Sie ab. Unsere Hauswirtschaftskräfte und die pflegerischen Fachkräfte stehen für jeden einzelnen Klienten in ständigem, direktem Kontakt. Veränderungen oder Wünsche werden sofort weitergegeben – für maximale Sicherheit und Betreuung mit echter Seele.
Everyday Bee ist ein nach Landesrecht anerkanntes Unternehmen . Wir rechnen direkt und unkompliziert mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen . Stellen Sie gerne eine kurze, unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Unser Team berät Sie kostenfrei zur optimalen Aufteilung Ihrer Budgets für das Jahr 2027!
