Flexible Abrechnungsmöglichkeiten für jeden Bedarf!

Hier stellen wir die Abrechnungsmöglichkeiten für Sie dar, die für unseren Betreuungsdienst verfügbar sind. Es ist uns wichtig, Ihnen transparente und flexible Optionen anzubieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Zahlungsmodelle, die wir anbieten, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.

 Entlastungsleistungen!

Die Abrechnung über die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 ermöglicht es Ihnen, monatlich einen Betrag von 131€ in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag dient zur Finanzierung von Betreuungsdiensten, die Ihnen Unterstützung im Alltag bieten. Es ist wichtig zu beachten, dass ungenutzte Beträge sich ansparen lassen, jedoch nur bis zum 30. Juni des Folgejahres gültig sind, da das Guthaben des aktuellen Jahres nach diesem Datum verfällt. Zudem ist der Entlastungsbetrag unabhängig vom Pflegegeld, was bedeutet, dass Sie diese Unterstützung zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld erhalten können. Nutzen Sie die Möglichkeit, um Ihre Lebensqualität zu verbessern und wertvolle Hilfe zu erhalten!

Verhinderungspflege!

Die Abrechnung über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 spielt eine entscheidende Rolle für die Inanspruchnahme von Betreuungsdiensten. Pflegebedürftige haben Anspruch auf bis zu 3539€ pro Jahr, die jährlich beansprucht werden können. Um diese finanziellen Mittel nutzen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die zur Verfügung stehenden Gelder sind stundenweise einsetzbar, was eine flexible Planung der Pflege und Betreuung ermöglicht. Zudem ist zu beachten, dass die Verhinderungspflege unabhängig vom Pflegegeld gewährt wird, wodurch zusätzliche Entlastungen für Angehörige und Betreuungspersonen geschaffen werden können. Dieses System bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, um die Herausforderungen des Alltags besser bewältigen zu können.

Ärztliche Verordnung

Unser Betreuungsdienst bietet Ihnen eine stundenweise Unterstützung im Haushalt, die über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, ohne dass ein Pflegegrad erforderlich ist. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen erfolgt nach Verordnung Ihres Hausarztes. Bitte beachten Sie, dass die Bewilligung der Krankenkasse vorliegen muss, um diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. So stellen wir sicher, dass Sie die benötigte Hilfe erhalten, während wir alle notwendigen Formalitäten für Sie klären.

Umwidmung

Die Umwandlung eines Teilbetrags des Pflegegelds für Betreuungs- und Entlastungsleistungen stellt eine wichtige Möglichkeit dar, um die Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu optimieren. Dabei können bis zu 40% der monatlichen Pflegeleistung in Anspruch genommen werden, um die finanziellen Mittel für zusätzliche Betreuungsdienste zu erhöhen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht zur Verfügung, was es ermöglicht, individuellere und intensivere Betreuungsangebote zu nutzen. Auf diese Weise können Angehörige entlastet werden, während Pflegebedürftige von professionellen Betreuungsdiensten profitieren.

Privat

Als Privatkunde kommen Sie selbst für unsere Leistungen bei Ihnen auf. Unser Betreuungsdienst bietet maßgeschneiderte Unterstützung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Wir verstehen, wie wichtig es ist, die passende Betreuung zu finden, die sowohl Ihnen als auch Ihren Angehörigen gerecht wird. Unsere qualifizierten Fachkräfte stehen Ihnen zur Seite, um eine kontinuierliche und einfühlsame Betreuung zu gewährleisten, damit Sie sich in Ihrem eigenen Zuhause wohl und sicher fühlen können.

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